AGB
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Mit Nutzung oder Reservierung des Stellplatzes oder unserer Ferienwohnung kommt ein Vertrag zu den nachstehenden Bedingungen zustande.
-
Reservierungen können telefonisch oder schriftlich per eMail oder dem Kontaktformular auf unserer Webseite vorgenommen werden.
-
Eine begrenzte Anzahl von Stellplätzen ist reservierbar. Die übrigen Plätze können bis zur vollen Belegung des Stellplatzes bei Anfahrt frei gewählt werden.
-
Mit der Anmeldung oder dem Befahren des Stellplatzes erkennen die Nutzer die Stellplatzordnung an.
-
Die Platzordnung, die das Miteinander der Gäste und Haustiere auf dem Platz während des Aufenthalts regelt, ist Bestandteil der AGBs. Diese befindet sich in der Info-Box.
-
An -und Abreisezeiten: Der Stellplatz ist ganzjährig geöffnet. In den Wintermonaten kann bei fehlender Auslastung ein Teil gesperrt werden.
-
Die Einfahrt ist jederzeit möglich, während der Nachtruhe (von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr) bitten wir um besondere Rücksichtnahme und ruhiges Verhalten auf dem Gelände. Aufbauten bitte erst am nächsten Morgen ausführen.
-
Bei Einfahrt während der Nachtruhe bitten wir um Anmeldung am nächsten Morgen, Ab 8:00 Uhr ist unser Empfang geöffnet. (bitte Klingeln)
-
Die Abreise ist erst nach vollständiger Bezahlung gestattet.
-
Wir bitten um Abreise bis spätestens 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Der Stellplatz muss am Abreisetag sauber verlassen werden. Bei groben Verstößen und Zuwiderhandlungen behält sich der Eigentümer weitere Maßnahmen, insbesondere Schadenersatzforderungen vor.
-
Aufenthalt / Besuch: Die Zufahrt und das Gebäude sind videoüberwacht. Die Benutzung und das Befahren des Platzes erfolgen auf eigene Gefahr; für Schäden wird keine Haftung übernommen. Hiermit erkennt der Gast die Benutzungsbedingungen an.
-
Der Stellplatz darf nur mit einem Wohnwagen inkl. 1 Auto oder einem Wohnmobil mit eigener Toilette belegt werden.
-
Sofern zusätzliche Campingausrüstungen oder Fahrzeuge mehr als einen Platz benötigen, bedarf dies der Zustimmung der Rezeption und muss angemeldet werden.
-
Der Stellplatz gilt als verkehrsberuhigte Zone. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h (auch auf der Zufahrt). Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
-
Bei der Nutzung der Ferienwohnung verpflichten sich die Gäste Einrichtung und Inventar pfleglich zu behandeln, außerdem wird eine Kaution in Höhe von 100,- Euro erhoben, diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Ferienwohnung zurückerstattet bzw. verrechnet.
-
Die aktuellen Nutzungsgebühren finden Sie hier in der aktuellen Preisliste oder vor Ort in der Info-Box.
-
Haftung: Alle Gäste verpflichten sich, den Stellplatz sowie Gebäude, Einrichtungen, Inventar etc. des Platzes pfleglich zu behandeln. Schäden die während des Aufenthaltes verursacht werden, sind der Platzverwaltung umgehend mitzuteilen und mit Ausnahme der Beweisführung des Nichtverschuldens zu ersetzen.
-
Ansprüche des Campinggastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
-
Umbuchung/Rücktritt: Eine Umbuchung des Stellplatzes oder der Ferienwohnung ist grundsätzlich zu folgenden Konditionen möglich: Der Stellplatznutzer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich (eMail) oder telefonisch vorzunehmen.
-
Bei Nichtinanspruchnahme einer Reservierung des Stellplatzes durch den Nutzer ohne Abstimmung mit dem Stellplatz, besteht für diesen die Möglichkeit am Tag der geplanten Anreise nach 12.00 Uhr den Platz wieder frei zu geben.
-
Rücktritt Ferienwohnung: Tritt der Gast vom Vertrag zurück, kann der Betreiber die nachfolgenden pauschalierten Rücktrittskosten von: ab 3 Tage 25 %, ab 2 Tage 50% ab 1 Tag 100 % vor dem gebuchten Anreisetermin verlangen.
-
Bei Nichtanreise ohne Kündigungserklärung, verspäteter Anreise, Verkürzung oder vorzeitiger Abreise ist das vertragliche Entgelt in voller Höhe fällig.
-
Film- und Fotoarbeiten: Sollten auf dem Gelände „Alter Bahnhof Altenau“ Bild- und Tonaufnahmen von Gästen oder den Betreibern durchgeführt werden, teilen Sie diesen sofort mit, wenn Sie nicht aufgenommen werden wollen. Einem späteren Einspruch kann nicht mehr stattgegeben werden.
-
Sonstige Vereinbarungen: Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Begriff Gelände verwendet wird, ist hiermit das Unternehmen AnFra´s Mystery-Place GmbH unter Geschäftsführung von Frank Jorek, gemeint.
-
Der Geschäftsführer verfügt uneingeschränkt über das Hausrecht. Die Betreiber und die Mitarbeiter des „Alten Bahnhof Altenau“ üben auf dem gesamten Gelände/Gebäude das Hausrecht aus. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Platzordnung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung und im Interesse der Nutzer erforderlich scheint. Den Weisungen des Personals der Betreiber muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung der Fahrzeuge.
-
Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
-
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am Nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.
-
Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste (z.B. Baumfrüchte, Insekten, Tiere, Astwerk etc.) auftreten können. Aus diesen naturgegebenen Einflüssen können keine Ansprüche abgeleitet werden. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Betreiber die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Betreibers beruhen.